Das Konzept wurde im Jahr 2004 von einer Projektgruppe erarbeitet, welche sich aus Vertreter/-innen der Suchthilfe, der Staatsanwaltschaft, der Amtsgerichte, der Jugendgerichtshilfe, des Fachbereichs Jugend und Familie und der Polizei zusammensetzte. Die Moderation übernahm der Suchtbeauftragte des Landkreises.
Es stehen je nach Konsummuster und Abhängigkeitsgrad drei unterschiedliche Programme zur Verfügung, welche vom Gruppenangebot über Einzelgespräche bis hin zur Therapie reichen. Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch der beteiligten Organisationen.
Die Einzelnen BAST-Auflagen im Überblick:
Erstauffällige KonsumentInnen illegaler Suchtmittel (wie z. B. Cannabis, Ecstasy, Speed, Pilze und andere) sowie Zweitauffällige, bei welchen eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 31a des Betäubungsmittelgesetzes nicht mehr in Frage kommt, aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung und Lebenssituation allerdings noch eine günstige Prognose gestellt werden kann. Kurs von 2 x 4 Stunden zzgl. 2 Einzelgesprächen an einer Suchtberatungsstelle im Ostalbkreis. Der Kurs besteht aus einem Einführungs- und einem Auswertungsgespräch sowie der Teilnahme an dem Gruppenangebot, welches in der Regel Freitagmittag und am darauf folgenden Samstagvormittag stattfindet. Auseinandersetzung mit dem persönlichen Drogenkonsum, Indikation für die Beratungsstelle „weiche“ und verfestigte Konsummuster.Zielgruppe
Altersmäßig wendet es sich an Jugendliche und junge Erwachsene (14 – 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre).Maßnahme
Dieses Gruppenangebot ist auch für erstauffällige Drogenkonsument/-innen gedacht, die
von der Polizei aufgegriffen wurden,
im Rahmen einer schulischen oder betrieblichen Auflage oder
auf Veranlassung einer sonstigen Stelle eine Suchtberatungsstelle aufsuchen müssen.Inhalte des Kurses
Erkennen der eigenen Missbrauchs- und Abhängigkeitsgefährdung,
Informationen über Suchtmittel und über die Folgen des Sucht-mittelkonsums (rechtlich, seelisch, sozial, körperlich),
Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation,
Erkennen von Kompetenzen und Stärken für die positive Gestaltung der Lebenssituation,
Aktive Zukunftsplanung,
Bewusstwerden eigener Vorstellungen über den zukünftigen Umgang mit Drogen und Kennenlernen des Konzepts der zufriedenen Abstinenz.
Zielgruppe
Teilnehmer/-innen von BAST I, die wieder auffällig wurden, oder Mehrfachauffällige, bei welchen eine Haftunterbringung noch nicht angezeigt ist und eine ambulante Intervention noch Erfolg verspricht.
Maßnahme
Zehn Beratungsgespräche an einer PSB im Ostalbkreis.
Inhalte
Diagnostik, Suchtanamnese, Reflektion der Lebenssituation, Konflikte/Probleme erkennen und aufarbeiten sowie Indikationsprüfung Therapie. Es wird eindringlich auf die rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen des Missbrauchs von Betäubungsmitteln eingegangen.
Indikation für die PSB
Schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit nach ICD 10
Zielgruppe
Mehrfachauffällige, bei welchen eine ambulante Intervention nach BAST II nicht oder nicht mehr erfolgversprechend ist.
Maßnahme
Therapie (stationär oder ambulant) Diese Interventionsstufe kann von den Beratungsstellen im Ostalbkreis in der Regel gemeinsam mit stationären Einrichtungen der Suchthilfe übernommen werden. Im Rahmen der Grundversorgung wird von den PSB die Vorbereitung auf die stationäre Therapie (z. B. nach § 35 Betäubungsmittelgesetz) durchgeführt.
Die Durchführung einer ambulanten Therapie ist seit dem 01.05.2005 an den Beratungsstellen im Landkreis möglich. Die Entscheidung, ob die Maßnahme ambulant oder stationär durchgeführt wird, obliegt der fachlichen Beurteilung der PSB.
Indikation für die PSB
Abhängigkeit nach ICD 10
Allgemeines und Erläuterungen
Das Interventionskonzept BAST wird von den Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis im Rahmen ihres allgemeinen Beratungs- und Präventionsauftrages seit Januar 2005 umgesetzt.
Flyer und Informationen
Der Handlungsleitfaden für BAST – Frühe Intervention bei DrogenkonsumentInnen: